CPSC eFiling: Ein Praxisleitfaden für Importeure von Verbraucherprodukten
CPSC eFiling ist seit dem 8. Juli 2026 Pflicht. Wer einreichen muss, die 7 Datenelemente des Zertifikats, Einreichungsoptionen und wie Sie Ihre Produkte vorbereiten.
Von Complir
CPSC eFiling ist die Pflicht, die Daten einer Konformitätsbescheinigung (Certificate of Compliance) elektronisch an die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) zu übermitteln, wenn ein reguliertes Verbraucherprodukt in die Vereinigten Staaten eingeführt wird. Nach der endgültigen Vorschrift der US Consumer Product Safety Commission (CPSC) in 16 CFR Part 1110 ist eFiling seit dem 8. Juli 2026 für die meisten Einfuhren verpflichtend; ab dem 8. Januar 2027 gilt es auch für Produkte, die aus Foreign Trade Zones eingeführt werden.
Die Vorschrift betrifft jedes Unternehmen, das regulierte Verbraucherprodukte in die USA einführt: US-Marken, die im Ausland fertigen lassen, Händler, die Eigenmarken importieren, und ausländische Marken, die an US-Kunden liefern. Ein Zertifikat, das früher im Ordner lag, bis jemand danach fragte, muss jetzt als strukturierte Daten vorliegen, pro Produkt und im Moment der Einfuhr. Wenn Ihre Zertifikatsdaten über Prüfberichte von Lieferanten, E-Mails und Tabellen verstreut sind, zeigt sich diese Lücke an der Grenze.
Dieser Leitfaden erklärt, was CPSC eFiling verlangt, wer für die Einreichung verantwortlich ist, welche Daten Sie benötigen und wie Sie Ihr Produktportfolio vorbereiten.
Die Grundlagen
Was CPSC eFiling ist, welche Zertifikate es abdeckt und ab wann es gilt
Was ist CPSC eFiling?
CPSC eFiling ist die elektronische Übermittlung der Datenelemente einer Konformitätsbescheinigung über das Automated Commercial Environment (ACE) der CBP, das US-System zur Abwicklung von Einfuhren. Die Vorschrift wurde am 8. Januar 2025 im Federal Register veröffentlicht und trat 18 Monate später in Kraft.
Die Pflicht zur Zertifizierung von Produkten ist nicht neu. Section 14 des Consumer Product Safety Act (CPSA) verpflichtet Importeure und Hersteller regulierter Produkte seit Langem, Zertifikate auszustellen. Neu seit dem 8. Juli 2026 ist, dass die Zertifikatsdaten nun elektronisch mit der Zollanmeldung eingereicht werden müssen, statt nur aufbewahrt zu werden.
Laut CPSC ging dem Programm mehr als ein Jahrzehnt Entwicklung voraus, einschließlich Pilotphasen von 2016 bis 2024. Erklärtes Ziel ist es, der CPSC zu helfen, nicht konforme und gefährliche Produkte in US-Häfen gezielt zu erkennen.
Welche Zertifikate deckt eFiling ab?
eFiling umfasst die beiden nach dem CPSA erforderlichen Zertifikatstypen:
- Ein General Certificate of Conformity (GCC) ist das Zertifikat für Produkte, die nicht für Kinder bestimmt sind und einer CPSC-Vorschrift, einem Verbot, einer Norm oder Regelung unterliegen. Es muss auf einer Prüfung jedes Produkts oder einem angemessenen Prüfprogramm beruhen.
- Ein Children's Product Certificate (CPC) ist das Zertifikat für Kinderprodukte, also Produkte, die in erster Linie für Kinder bis 12 Jahre konzipiert oder bestimmt sind. Es muss auf Prüfungen eines von der CPSC anerkannten unabhängigen Prüflabors beruhen.
Wenn Ihre Produkte unter eine CPSC-Anforderung fallen (zum Beispiel Kinderprodukte, Spielzeug, bestimmte Textilien oder Produkte mit verbindlichen Sicherheitsnormen), ist ein Zertifikat erforderlich, und seine Daten müssen bei der Einfuhr elektronisch eingereicht werden.
Seit wann ist CPSC eFiling verpflichtend?
CPSC eFiling ist seit dem 8. Juli 2026 für regulierte Produkte verpflichtend, die zum Verbrauch oder zur Lagerung eingeführt werden. Für Produkte, die in eine Foreign Trade Zone verbracht und anschließend zum Verbrauch oder zur Lagerung angemeldet werden, gilt die Pflicht ab dem 8. Januar 2027.
| Datum | Meilenstein |
|---|---|
| 8. Januar 2025 | Endgültige Vorschrift zu Konformitätsbescheinigungen (16 CFR Part 1110) im Federal Register veröffentlicht |
| 29. August 2025 | Die USA setzen die De-minimis-Befreiung für alle Länder aus (Executive Order 14324) |
| 24. Juni 2026 | CBP macht die Aussetzung für alle Transportwege außer dem internationalen Postverkehr dauerhaft |
| 8. Juli 2026 | eFiling verpflichtend für regulierte Einfuhren zum Verbrauch oder zur Lagerung |
| 8. Januar 2027 | eFiling gilt auch für Produkte aus Foreign Trade Zones |
Wer einreichen muss
Die Pflicht liegt beim Importer of Record, die Daten aber oft woanders
Wer ist für CPSC eFiling verantwortlich?
Nach 16 CFR 1110.13 ist der „finished product certifier“ für die elektronische Einreichung der Zertifikatsdaten eingeführter Produkte verantwortlich. Bei Einfuhren definiert die Vorschrift diese Partei als den Importeur, also den Importer of Record (IOR), der nach dem Tariff Act zur Zollanmeldung berechtigt ist. Ist der IOR ein Zollagent, erlaubt die Vorschrift dem Agenten, den Eigentümer, Käufer oder Empfänger als verantwortliche Partei für die Zertifikatsanforderungen zu benennen.
In der Praxis trifft die Pflicht folgende Gruppen:
- US-Marken, die im Ausland fertigen lassen. Ein US-Unternehmen, das bei Fabriken in Asien, Europa oder anderswo beschafft, ist in der Regel selbst IOR und reicht bei jeder Einfuhr Zertifikatsdaten ein.
- US-Händler und Distributoren, die direkt importieren. Dazu gehören Eigenmarken und Produkte ausländischer Lieferanten, bei denen der Händler der IOR ist.
- Ausländische Marken, die an US-Kunden liefern. Ein Nicht-US-Unternehmen, das DDP (Delivered Duty Paid) liefert, eigenes US-E-Commerce-Fulfillment betreibt oder über eine US-Tochter importiert, kann selbst IOR sein.
Laut CPSC gilt eFiling nicht für inländische US-Hersteller. Sie müssen dennoch spätestens am Tag des Inverkehrbringens ein Zertifikat ausstellen und es der CPSC nach 16 CFR 1110.13(a)(2) innerhalb von 24 Stunden auf Anfrage vorlegen. Sie reichen es lediglich nicht bei der Einfuhr ein.
Kann ein Hersteller oder Lieferant im Namen des Importeurs einreichen?
Ja, mit Berechtigung. Der eFiling Quick Start Guide der CPSC weist darauf hin, dass Handelspartner im Namen des Importeurs handeln können, etwa indem sie Zertifikate in die Product Registry eintragen oder Message Sets in ACE übermitteln, „if granted appropriate permissions“. Die Verantwortung bleibt beim Importeur.
So kann die Arbeit bei demjenigen liegen, der die Produktdaten hat. Eine Fabrik kann Zertifikate für die von ihr gefertigten Produkte pflegen, oder eine Marke pflegt sie für ihre Distributoren, während der Zollagent des IOR bei der Einfuhr einreicht.
Die sieben Datenelemente
Was jedes Zertifikat enthalten muss und wo Importeure meist hängen bleiben
Welche Daten braucht ein Zertifikat für CPSC eFiling?
16 CFR 1110.11(a) legt sieben Datenelemente fest, die jedes Zertifikat für ein Endprodukt enthalten muss. Diese Felder reichen Sie elektronisch ein:
- Produktidentifikation. Mindestens eine eindeutige Kennung (GTIN, Modellnummer, registrierte Nummer, Seriennummer, SKU, UPC oder eine alternative Kennung) sowie eine Beschreibung, die ausreicht, um das Produkt dem Zertifikat zuzuordnen.
- Zitierte Vorschriften. Jede CPSC-Vorschrift, jedes Verbot, jede Norm oder Regelung, nach der das Produkt zertifiziert ist.
- Angaben zum Zertifizierer. Name, Straße, Stadt, Bundesstaat oder Provinz, Land, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Zertifizierers.
- Ansprechpartner für Unterlagen. Name und vollständige Kontaktdaten der Person, die die Prüfunterlagen im Auftrag des Zertifizierers aufbewahrt.
- Datum und Ort der Herstellung. Mindestens Monat und Jahr sowie Name, vollständige Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Herstellers.
- Datum und Ort der Prüfung. Das Datum der letzten Prüfung sowie Name und vollständige Kontaktdaten jedes Labors oder jeder anderen Partei, auf deren Prüfung sich das Zertifikat stützt.
- Bestätigung. Eine Erklärung des Zertifizierers, dass das Produkt konform ist und die Angaben korrekt sind, mit dem Hinweis, dass eine wissentlich falsche Erklärung nach US-Bundesrecht strafbar ist.
Zertifikate müssen nach 16 CFR 1110.9(a) in englischer Sprache vorliegen. Sie dürfen zusätzlich weitere Sprachen enthalten. Der Zertifizierer muss die zugehörigen Unterlagen nach 16 CFR 1110.17 fünf Jahre ab Erstellung aufbewahren.
Für die meisten Importeure sind die Elemente 5 und 6 am schwierigsten aktuell zu halten. Herstellungsdatum und Fabrikangaben kommen von Lieferanten und ändern sich mit jeder Produktionscharge, und die Prüfangaben hängen von Berichten ab, die der Importeur oft nicht selbst beauftragt hat.
Wie prüft die CPSC das Prüflabor?
Der eFiling-Implementierungsleitfaden der CPSC (CATAIR) macht den Status des Labors an der Grenze überprüfbar. Wenn ein Zertifikat ein unabhängiges Prüflabor angibt, muss der Einreichende es mit seiner vierstelligen CPSC Lab ID aus der veröffentlichten Liste anerkannter Labore der CPSC referenzieren. Das gilt für die bei Kinderprodukten vorgeschriebenen Drittprüfungen. Ein Prüfbericht eines Lieferanten von einem Labor, das nicht auf der Liste steht, reicht für ein Children's Product Certificate nicht aus.
“eFiling schafft keine neue Compliance-Pflicht; es legt offen, wie gut die bestehende erfüllt wird. Ein Zertifikat, das einmal aus einem Lieferanten-PDF zusammengestellt und abgelegt wurde, hält einer Übermittlung bei jeder Einfuhr nicht stand. Teams, die das gut lösen, betrachten Zertifikate nicht mehr als Dokumente, sondern als Produktdaten: ein Datensatz pro SKU, verknüpft mit den Vorschriften, nach denen es zertifiziert ist, und den Prüfberichten, die es tatsächlich stützen, aktualisiert, sobald sich Fabrik, Charge oder Labor ändern.”
Complir Team
Produkt-Compliance, Complir
Einreichungsoptionen
Full PGA Message Set im Vergleich zur CPSC Product Registry
Die CPSC bietet zwei Wege, Zertifikatsdaten über ACE zu übermitteln. Beide nutzen das Partner Government Agency (PGA) Message Set der CPSC, das strukturierte Datenformat, mit dem auch andere Behörden bei der Einfuhr Daten erheben.
Full PGA Message Set. Der Einreichende übermittelt alle sieben Datenelemente des Zertifikats bei der Einfuhr in ACE. Der Quick Start Guide der CPSC empfiehlt diesen Weg für Importeure mit wenigen regulierten Produkten oder Artikeln, die nicht wiederholt eingeführt werden.
Reference PGA Message Set. Der Zertifizierer (oder ein berechtigter Handelspartner) trägt die Zertifikatsdaten einmalig in die CPSC Product Registry ein, ein von der CPSC betriebenes Register für Zertifikatsdaten. Bei der Einfuhr übermittelt der Zollagent nur die Zertifikatskennung. Die CPSC empfiehlt diesen Weg für Unternehmen, die dieselben zertifizierten Produkte wiederholt einführen.
Beachten Sie, dass die Product Registry nicht direkt mit ACE verbunden ist. Laut CPSC „serves as a stand-alone central data repository and does not communicate with CBP's ACE system.“ Ihr Zollagent muss die Referenz weiterhin bei jeder Einfuhr übermitteln.
Für die meisten Importeure mit wiederkehrenden SKUs ist der Reference-Weg die praktikable Wahl. Er trennt die Compliance-Arbeit (das Zertifikat korrekt halten) von der Logistikarbeit (die Zollanmeldung), die meist bei unterschiedlichen Teams oder Unternehmen liegen.
Was gilt für De-minimis- und Postsendungen?
Nach 16 CFR 1110.13(a)(1) müssen Zertifikatsdaten für Produkte, die per Post oder unter der De-minimis-Zollbefreiung eingeführt werden, vor Ankunft der Produkte in den USA in die Product Registry eingetragen werden. In der Praxis betrifft dieser Weg heute vor allem Postsendungen. Die USA haben die De-minimis-Befreiung ab dem 29. August 2025 per Executive Order 14324 für alle Länder ausgesetzt, und die CBP hat die Aussetzung am 24. Juni 2026 für alle Transportwege außer dem internationalen Postnetz dauerhaft in ihre Vorschriften aufgenommen. Geringwertige Sendungen per Kurier, Luftfracht oder Fracht laufen nun über eine reguläre Zollanmeldung, die wie jede andere Einfuhr das PGA Message Set der CPSC enthält.
Was passiert, wenn CPSC-Zertifikatsdaten fehlen?
Fehlende CPSC-Daten führen in ACE nicht automatisch zur Zurückweisung einer Zollanmeldung. In einer Mitteilung der CBP an die Wirtschaft (CSMS #69177694) bestätigte die CPSC, dass sie von der CBP bisher keine Zurückweisung von Anmeldungen mit fehlenden PGA-Message-Set-Daten verlangt, anders als einige andere Behörden.
Das macht eFiling nicht optional. Die Einreichungspflicht nach 16 CFR 1110.13 gilt weiterhin, und die CPSC nutzt die Daten, um Sendungen gezielt für Kontrollen auszuwählen. Nach Section 17(a)(2) des CPSA (15 U.S.C. 2066(a)(2)) muss einem zur Einfuhr angebotenen Verbraucherprodukt, dem ein erforderliches Zertifikat fehlt oder dem ein falsches beiliegt, die Einfuhr in die USA verweigert werden.
Ehrlich betrachtet: Das Risiko ist derzeit kein harter Stopp an der Grenze, sondern eine höhere Wahrscheinlichkeit, festgehalten und kontrolliert zu werden.
EU- und Nicht-US-Marken
Warum Importer of Record und EU-Prüfberichte die zwei häufigsten Lücken sind
Ausländische Marken haben es mit denselben sieben Datenelementen zu tun, doch zwei Probleme treten häufiger auf.
Erstens ist der IOR nicht immer offensichtlich. Wenn Sie an einen US-Distributor oder -Händler verkaufen, der die Ware einführt, ist in der Regel dieses Unternehmen IOR und Zertifizierer. Es braucht trotzdem Ihre Zertifikatsdaten für die Einreichung und kann sie zur Bedingung für die Bestellung machen. Wenn Sie DDP liefern oder US-Bestellungen selbst abwickeln, kann die Pflicht bei Ihnen oder Ihrer US-Gesellschaft liegen. Klären Sie den IOR pro Vertriebskanal, bevor Sie davon ausgehen, dass jemand anderes einreicht.
Zweitens lassen sich Prüfungen für andere Märkte nicht automatisch übertragen. Ein Zertifikat muss die konkreten CPSC-Vorschriften nennen, die das Produkt erfüllt, etwa ASTM F963 für Spielzeug nach 16 CFR Part 1250, und die Prüfungen müssen diese Vorschriften stützen. Prüfungen nach EN 71 für die EU-Spielzeugsicherheit belegen für sich genommen keine Konformität mit ASTM F963, auch wenn sich die Prüfungen überschneiden. Bei Kinderprodukten muss das Labor zudem von der CPSC anerkannt sein.
Genau hier geraten EU-Marken am häufigsten in Schwierigkeiten. Der Prüfbericht existiert, wurde aber für den EU-Markt beauftragt, nennt EU-Normen oder stammt von einem Labor, das nicht auf der CPSC-Liste steht. Dasselbe Muster gilt in umgekehrter Richtung: Ein US-Zertifikat ersetzt weder die technischen Unterlagen für die CE-Kennzeichnung noch die Sicherheitsdokumentation nach der EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit.
Vorbereitung
Eine praktische Reihenfolge, um ein Produktportfolio eFiling-fähig zu machen
Die Vorbereitung auf eFiling ist vor allem ein Datenproblem. Die folgenden Schritte folgen dem Aufbau des Quick Start Guide der CPSC, angepasst für eine Marke oder einen Händler statt für einen Zollagenten.
Ermitteln Sie, welche importierten Produkte CPSC-reguliert sind
Nicht jedes Verbraucherprodukt braucht ein Zertifikat. Listen Sie Ihre importierten SKUs auf, prüfen Sie, welche unter eine CPSC-Vorschrift, ein Verbot oder eine Norm fallen, und markieren Sie Kinderprodukte, die ein CPC benötigen.
Klären Sie den Importer of Record pro Kanal
Direktimporte, Großhandel, DDP-E-Commerce, Marktplatz-Fulfillment und Tochtergesellschaften können unterschiedliche IORs haben. Die eFiling-Pflicht folgt dem IOR, also ordnen Sie ihn pro Vertriebsweg zu.
Sammeln Sie Zertifikatsdaten bei Lieferanten
Herstellungsdatum und -ort, Fabrikkontakte und Prüfberichte liegen meist bei Lieferanten. Vereinbaren Sie, was sie in welchem Format und wann senden, idealerweise bevor eine Sendung die Fabrik verlässt.
Prüfen Sie Ihre Tests gegen die CPSC-Vorschriften
Stellen Sie für jede regulierte SKU sicher, dass der Prüfbericht die relevanten CPSC-Vorschriften nennt und bei Kinderprodukten das Labor mit gültiger Lab ID auf der CPSC-Liste steht.
Strukturieren Sie die sieben Datenelemente pro Produkt
Legen Sie einen Datensatz pro SKU an mit Kennung, Vorschriften, Zertifizierer, Ansprechpartner, Herstellung, Prüfung und Bestätigung. Planen Sie, wie die Herstellungsfelder mit jeder Charge aktualisiert werden.
Wählen Sie Full oder Reference und richten Sie ein Änderungsmanagement ein
Legen Sie fest, wer Daten in die Product Registry einträgt und wie Zertifikatskennungen zu Ihrem Zollagenten gelangen. Ein neuer Lieferant, eine neue Fabrik, Charge oder Prüfung bedeutet ein aktualisiertes Zertifikat.
Der Großteil dieser Arbeit liegt vor dem Zoll. Der Zollagent reicht ein, aber Importeur und Lieferanten halten die Prüfberichte und Produktdaten, die das Zertifikat korrekt machen. Es ist dasselbe Fundament, das unser Leitfaden zum Produkt-Compliance-Management beschreibt: ein strukturierter Datensatz pro Produkt, wiederverwendet für jeden Markt, der danach fragt.
Das Wichtigste in Kürze
Was Importeure über CPSC eFiling wissen müssen
CPSC eFiling gilt: Seit dem 8. Juli 2026 müssen Zertifikatsdaten für regulierte Einfuhren bei der Zollanmeldung elektronisch übermittelt werden, Einfuhren aus Foreign Trade Zones folgen am 8. Januar 2027. Verantwortlich ist der Importer of Record, meist die US-Marke oder der US-Händler, doch auch ausländische Marken, die DDP liefern oder über US-Gesellschaften importieren, können betroffen sein; inländische US-Hersteller sind vom eFiling befreit, nicht aber von der Zertifizierung. 16 CFR 1110.11 legt sieben Datenelemente pro Produkt fest, in englischer Sprache, mit fünf Jahren Aufbewahrungspflicht. Lieferantendaten sind der Engpass, denn Herstellungs- und Prüfangaben kommen von Fabriken und Laboren und ändern sich mit jeder Charge oder Nachprüfung. Fehlende Daten führen heute nicht zur Zurückweisung, erhöhen aber das Kontrollrisiko. Bauen Sie den Prozess jetzt auf, nicht erst nach Ihrer ersten festgehaltenen Sendung.
Wenn Ihre Zertifikatsdaten in Lieferanten-E-Mails, Prüfberichten und Tabellen liegen, wird eFiling das mit jeder Einfuhr offenlegen. Sehen Sie, wie Complir Lieferantendokumentation sammelt und Compliance-Daten pro Produkt strukturiert, damit jede SKU einen einzigen, aktuellen Datensatz hat, auf den sich Ihr Team, Ihre Lieferanten und Ihr Zollagent verlassen können.
Quellen & Verweise
- 16 CFR Part 1110, Certificates of Compliance: Electronic Code of Federal Regulations
- CPSC Final Rule, Certificates of Compliance, 90 FR (8. Januar 2025): Federal Register via GovInfo
- CPSC, „CPSC Implements Mandatory eFiling for Certificates of Compliance, Targeting Dangerous Foreign Imports“: CPSC.gov
- CPSC eFiling Quick Start Guide (Januar 2025): CPSC.gov
- CPSC Product Registry: CPSC.gov
- CPSC eFiling Frequently Asked Questions: CPSC.gov
- CPSC eFiling CATAIR Implementation Guide (PGA Message Set): CPSC.gov
- Liste der von der CPSC anerkannten Prüflabore: CPSC.gov
- Consumer Product Safety Act, Section 17, 15 U.S.C. 2066: Office of the Law Revision Counsel, US Code
- CBP, Indefinite Suspension of the De Minimis Exemption (24. Juni 2026): Federal Register
- CBP CSMS #69177694, Information from CPSC related to CPSC's PGA Message Set (eFiling): CBP via GovDelivery
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Regulatorische Anforderungen können je nach Produktkategorie, Markt und individuellen Umständen variieren. Wenden Sie sich für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Compliance-Beratung an eine qualifizierte Rechtsfachkraft.
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