Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: November 11, 2025
Complir ApS
Flæsketorvet 68, 1, 1711, Copenhagen, Denmark
VAT: DK 44942003
1. Vereinbarung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Bedingungen fest, unter denen Complir ApS seine Plattform und Dienstleistungen lizenziert.
Die vollständige Vereinbarung besteht aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allen weiteren Vereinbarungen, die ausdrücklich zwischen den Parteien geschlossen wurden. Die Vereinbarung wird verbindlich, sobald beide Parteien sie unterzeichnet oder anderweitig schriftlich bestätigt haben.
Wenn Sie die Plattform unter einer kostenlosen Lizenz nutzen, unterliegen Ihr Zugang und Ihre Nutzung ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bei Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen diesen Bedingungen und einer schriftlichen Vereinbarung haben die Bestimmungen der schriftlichen Vereinbarung Vorrang.
Alle von Ihnen oder Ihrer Organisation angeforderten besonderen Bedingungen gelten nur, wenn Complir ApS diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Definitionen
Vereinbarung: Die Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer, wie in der schriftlichen Vereinbarung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt.
Lizenzgeber: Complir ApS.
Lizenznehmer: Die juristische Person oder Organisation, die mit dem Lizenzgeber eine Vereinbarung über die Nutzung der Plattform abschließt.
Parteien: Der Lizenzgeber und der Lizenznehmer gemeinsam.
Benutzer: Personen, die vom Lizenznehmer zur Nutzung der Plattform berechtigt wurden.
Plattform: Die Complir-Plattform, einschließlich KI-Tools, Dashboards, APIs und anderer zugehöriger Dienste.
Eingabe: Alle Daten, Dateien, Dokumente oder sonstigen Inhalte, die vom Lizenznehmer oder Benutzern an die Plattform übermittelt oder hochgeladen werden.
Ausgabe: Ergebnisse, Erkenntnisse oder sonstige Inhalte, die von der Plattform auf Basis der Eingabe erzeugt werden.
Lizenzgebühr: Die laufende Zahlung des Lizenznehmers an den Lizenzgeber für den Zugang zur Plattform.
Lizenzzeitraum: Der Zeitraum, für den der Lizenznehmer den Zugang zur Plattform erworben hat, wie in der Vereinbarung festgelegt.
Nutzungsrechte: Die dem Lizenznehmer im Rahmen der Vereinbarung zur Nutzung der Plattform eingeräumten Rechte.
3. Nutzung der Plattform
3.1 Umfang der Nutzungsrechte
3.1.1 Mit Abschluss der Vereinbarung und Zahlung der Lizenzgebühr erwirbt der Lizenznehmer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und widerrufliches Recht zur Nutzung der Plattform gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3.1.2 Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Nutzung der Plattform durch den Lizenznehmer zu überwachen, um die Einhaltung der Vereinbarung sicherzustellen, einschließlich der Durchführung von Nutzungsprüfungen.
3.1.3 Benutzer dürfen die Plattform nur in dem vom Lizenznehmer genehmigten Umfang, im Rahmen der Vereinbarung und ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des Lizenznehmers nutzen.
3.1.4 Der kostenlose Zugang zur Plattform unterliegt, falls zutreffend, diesen Bedingungen und ist im vom Lizenzgeber festgelegten Umfang begrenzt.
3.2 Kompatibilität
3.2.1 Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass er die geeignete Browsersoftware zur Nutzung der Plattform installiert hat. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Leistung und Funktionalität der Plattform durch die Wahl der Browsersoftware und die Qualität der Internetverbindung beeinflusst werden können.
3.3 Benutzerzugang
3.3.1 Der Benutzerzugang ist persönlich und nicht übertragbar. Jeder Benutzer muss seine eigenen eindeutigen Zugangsdaten verwenden, die nicht mit anderen geteilt oder von anderen genutzt werden dürfen.
3.3.2 Mit Abschluss der Vereinbarung erhält der Lizenznehmer eine Einladung zur Erstellung eines administrativen Benutzerkontos (der „Administrator“). Der Administrator kann weitere Benutzer innerhalb der vereinbarten Grenzen einladen.
3.3.3 Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass nur berechtigte Benutzer Zugang zur Plattform haben, und für die Verwaltung der Benutzerkonten, einschließlich des Widerrufs des Zugangs, wenn ein Benutzer diesen nicht mehr benötigt oder nicht mehr der Organisation des Lizenznehmers angehört.
3.3.4 Der Lizenznehmer ist berechtigt, Benutzerkonten bis zur in der Vereinbarung festgelegten vereinbarten Anzahl zu erstellen. Wenn zusätzliche Benutzerkonten über diese vereinbarte Grenze hinaus erforderlich sind, müssen die Parteien eine aktualisierte Vereinbarung aushandeln, die eine Anpassung der Lizenzgebühr beinhalten kann.
3.3.5 Die Lizenzgebühr basiert auf einer Pauschale und variiert nicht mit der Anzahl der Benutzer, sofern die Anzahl der Benutzerkonten innerhalb der vereinbarten Grenze bleibt. Die Erstellung von Benutzerkonten, die die vereinbarte Grenze erheblich überschreiten, ohne vorherige Genehmigung kann dazu führen, dass der Lizenzgeber die Gebührenstruktur überprüft und eine aktualisierte Struktur vorschlägt.
3.3.6 Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, die Anzahl der aktiven Benutzerkonten zu überwachen und den Lizenzgeber über den Bedarf an Anpassungen der vereinbarten Grenze zu informieren.
3.4 Einhaltung der Nutzungsbedingungen
3.4.1 Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle Benutzer über diese Nutzungsbedingungen informiert sind und diese einhalten. Der Lizenznehmer muss erforderliche Maßnahmen ergreifen, um Verstöße von Benutzern zu beheben und zu korrigieren.
4. Lizenzgebühr
4.1 Zahlung
4.1.1 Die Lizenzgebühr, wie in der Vereinbarung festgelegt, ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar, sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist.
4.1.2 Verspätete Zahlungen können zur Aussetzung des Zugangs zur Plattform führen. Zinsen werden gemäß den geltenden Gesetzen berechnet, einschließlich der EU Late Payment Directive (2011/7/EU), soweit relevant.
4.1.3 Die Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt stellt einen Vertragsbruch dar und berechtigt den Lizenznehmer nicht zu Rückerstattungsansprüchen.
4.2 Änderungen der Lizenzgebühren
4.2.1 Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Lizenzgebühr mit mindestens 30 Tagen schriftlicher Vorankündigung vor dem nächsten Lizenzzeitraum anzupassen.
4.3 Kostenloser Zugang
4.3.1 Wenn der Lizenznehmer die Plattform unter einer kostenlosen Lizenz nutzt, kann der Lizenzgeber den Zugang jederzeit ohne vorherige Ankündigung beenden.
4.3.2 Alle während des kostenlosen Zugangs übermittelten Daten sind nach Beendigung des Zugangs nicht mehr verfügbar, sofern in der Datenschutzrichtlinie nichts anderes angegeben ist.
5. Nutzungsbeschränkungen
5.1 Rechte des Lizenzgebers
5.1.1 Der Lizenzgeber oder Dritte, von denen der Lizenzgeber Rechte ableitet, besitzen alle geistigen Eigentumsrechte an der Plattform.
5.1.2 Dem Lizenznehmer und den Benutzern ist es untersagt, den Quellcode der Plattform zu erlangen oder Zugang dazu zu versuchen. Dies umfasst jede Form von Reverse Engineering, Dekompilierung oder Deobfuskierung, ganz oder teilweise.
5.1.3 Der Lizenznehmer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers keinen Teil der Plattform verändern, verteilen oder vervielfältigen.
5.1.4 Der Lizenznehmer darf keine Sicherheitsmechanismen der Plattform umgehen.
5.1.5 Dem Lizenznehmer ist es untersagt, Informationen oder Daten der Plattform zu nutzen, um wettbewerbliche Geschäftstätigkeiten gegen den Lizenzgeber auszuüben.
5.2 Rechte Dritter und rechtliche Compliance
5.2.1 Der Lizenzgeber erhebt keinen Anspruch auf Eigentum an Drittdaten, die in die Plattform integriert sind, soweit zutreffend.
5.2.2 Der Lizenznehmer muss sicherstellen, dass alle an die Plattform übermittelten Daten, Dokumente oder sonstigen Inhalte den geistigen Eigentumsrechten Dritter und den geltenden Gesetzen entsprechen.
5.2.3 Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, alle auf die Plattform hochgeladenen Materialien zu entfernen, die Rechte Dritter verletzen oder gegen Gesetze verstoßen.
5.2.4 Wenn der Lizenzgeber illegale oder schädliche Materialien feststellt, die vom Lizenznehmer übermittelt wurden, behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, solche Materialien zu entfernen oder den Zugang vorübergehend zu sperren.
5.3 Verstoß gegen Beschränkungen
5.3.1 Jeder Verstoß gegen diese Beschränkungen durch den Lizenznehmer oder Benutzer gilt als wesentlicher Vertragsbruch und kann zur sofortigen Beendigung des Zugangs zur Plattform führen.
6. Updates und Wartung
6.1 Kontinuierliche Entwicklung
6.1.1 Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Plattform einer kontinuierlichen Entwicklung unterliegt und dass Updates, Verbesserungen oder Änderungen nach Ermessen des Lizenzgebers ohne vorherige Ankündigung implementiert werden können. Solche Updates stellen keinen Bruch dieser Vereinbarung dar.
6.2 Zeitpunkt der Updates
6.2.1 Der Lizenzgeber wird sich bemühen, Updates nach Möglichkeit in Zeiten geringer Nutzung zu planen und kann bei wesentlichen Updates eine Benachrichtigung geben, um die Beeinträchtigung für den Lizenznehmer zu minimieren.
6.3 Auswirkungen von Updates
6.3.1 Updates oder Änderungen können Funktionen der Plattform verändern oder verbessern. Diese Änderungen berechtigen den Lizenznehmer nicht, die Vereinbarung zu kündigen oder Entschädigung für wahrgenommene Verluste oder Unannehmlichkeiten zu verlangen.
7. Support
7.1 Verfügbarkeit des Supports
7.1.1 Der Lizenznehmer hat Anspruch auf Support per E-Mail unter support@complir.io oder telefonisch unter +45 30 28 64 60 während der regulären Geschäftszeiten des Lizenzgebers.
7.2 Reaktionszeiten
7.2.1 Der Lizenzgeber bemüht sich, Support-Anfragen zeitnah zu bearbeiten. Die Reaktionszeiten können je nach Komplexität des Problems variieren. Wenn keine sofortige Unterstützung gewährt werden kann, erhält der Lizenznehmer eine geschätzte Bearbeitungszeit.
7.3 Haftungsausschluss für den Dienst
7.3.1 Die Plattform wird „wie besehen“ lizenziert, und obwohl der Lizenzgeber die Plattform kontinuierlich überwacht, werden keine Garantien hinsichtlich der Abwesenheit von Fehlern, Unterbrechungen oder anderen Unannehmlichkeiten gegeben. Der Lizenzgeber ist nicht verantwortlich für Unrichtigkeiten, die aus externen Datenquellen oder Änderungen an solchen Quellen resultieren.
8. Haftung
8.1 Der Lizenzgeber haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden, einschließlich Einnahmeausfällen, Datenverlust oder entgangener Geschäftsmöglichkeiten.
8.2 Die Gesamthaftung des Lizenzgebers ist auf die Lizenzgebühren beschränkt, die der Lizenznehmer in den 12 Monaten vor dem Anspruch gezahlt hat.
9. Höhere Gewalt
9.1 Haftungsbefreiung
9.1.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder das Nichterfüllen ihrer Verpflichtungen aus der Vereinbarung, mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen, wenn solche Verzögerung oder Nichterfüllung durch Umstände verursacht wird, die außerhalb ihrer vernünftigen Kontrolle liegen (Höhere Gewalt).
9.2 Definition von Höherer Gewalt
9.2.1 Höhere Gewalt umfasst unter anderem Naturkatastrophen (z. B. Erdbeben, Überschwemmungen, Tornados), Pandemien, Krieg, Terrorismus, bürgerliche Unruhen, Arbeitsstreitigkeiten (z. B. Streiks, Aussperrungen), staatliche Maßnahmen, Störungen der Telekommunikations- oder Internetdienste, Cyberangriffe (z. B. Ransomware, Phishing, Supply-Chain-Angriffe) oder andere Ereignisse, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren.
9.3 Minderungsbemühungen
9.3.1 Die betroffene Partei muss angemessene geschäftliche Anstrengungen unternehmen, um die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt zu mindern und die Erfüllung so bald wie möglich wieder aufzunehmen.
9.4 Längere Höhere Gewalt
9.4.1 Wenn das Ereignis höherer Gewalt die wesentliche Erfüllung der Vereinbarung für mehr als 30 Tage verhindert, kann jede Partei die Vereinbarung mit schriftlicher Ankündigung kündigen, ohne Schadensersatzpflicht.
10. Laufzeit und Kündigung
10.1 Die Vereinbarung bleibt für den festgelegten Lizenzzeitraum gültig und verlängert sich automatisch, sofern sie nicht von einer Partei mit mindestens 30 Tagen schriftlicher Kündigungsfrist vor der Verlängerung gekündigt wird.
10.2 Der Lizenzgeber kann die Vereinbarung sofort kündigen, wenn der Lizenznehmer diese Bedingungen wesentlich verletzt, einschließlich unbefugter Nutzung der Plattform, Nichtzahlung oder Nichteinhaltung.
10.3 Jede Partei kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen mit 30 Tagen schriftlicher Kündigungsfrist vor Ende des Lizenzzeitraums kündigen.
10.4 Kündigungsmitteilungen müssen schriftlich an support@complir.io gesendet werden.
11. Rechte
11.1 Übertragung
11.1.1 Die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht auf Dritte übertragen werden. Der Lizenzgeber kann jedoch seine Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit einer Umstrukturierung, Fusion oder ähnlichen Ereignissen ohne Zustimmung des Lizenznehmers übertragen, sofern dies dem geltenden dänischen Recht entspricht. Der Lizenzgeber wird den Lizenznehmer über solche Übertragungen informieren.
11.2 Eigentum an Daten und Ausgaben
11.2.1 Der Lizenzgeber erhebt keinen Anspruch auf Eigentum an Eingaben oder Ausgaben, die vom Lizenznehmer über die Plattform eingegeben oder erzeugt werden.
11.2.2 Der Lizenzgeber darf anonymisierte und aggregierte Eingaben und Ausgaben für Analysen, Produktverbesserungen oder Forschungszwecke verwenden, sofern eine solche Nutzung den Lizenznehmer, seine Benutzer oder Einzelpersonen nicht identifiziert.
11.2.3 Der Zugang des Lizenzgebers zu Eingaben und Ausgaben ist auf Zwecke beschränkt, die für Support, Wartung, Sicherheit oder Produktverbesserung erforderlich sind. Ein solcher Zugang wird auf autorisierte Mitarbeiter oder Auftragnehmer beschränkt und vertraulich behandelt.
11.3 Geistiges Eigentum
11.3.1 Alle geistigen Eigentumsrechte an der Plattform, einschließlich Software, Design und Funktionen, gehören dem Lizenzgeber oder seinen Lizenzgebern.
11.3.2 Dem Lizenznehmer wird eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Plattform gemäß der Vereinbarung gewährt. Der Lizenznehmer darf die Plattform ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers nicht modifizieren, reverse-engineern oder darauf basierende abgeleitete Werke erstellen.
12. Änderung der Nutzungsbedingungen
12.1 Der Lizenzgeber kann diese Bedingungen jederzeit ändern. Änderungen treten 30 Tage nach der Benachrichtigung in Kraft, sofern nicht anders angegeben.
12.2 Wenn der Lizenznehmer den Änderungen widerspricht, muss er den Lizenzgeber innerhalb von 14 Tagen schriftlich informieren. Unterlässt er den Widerspruch, gilt dies als Annahme der Änderungen.
12.3 Wenn der Lizenznehmer widerspricht, kann der Lizenzgeber die Vereinbarung mit der in Abschnitt 10 dargelegten Kündigungsfrist beenden.
13. Datenverarbeitung
13.1 Der Lizenzgeber verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den EU-Datenschutzgesetzen, einschließlich der GDPR.
13.2 Personenbezogene Daten werden nur zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung verarbeitet, wie z. B. die Bereitstellung des Plattformzugangs und zugehöriger Dienste.
13.3 Der Lizenzgeber kann Auftragsverarbeiter einsetzen, die durch Vereinbarungen zur Einhaltung der GDPR verpflichtet sind.
13.4 Der Lizenznehmer hat Rechte gemäß der GDPR, einschließlich Zugang, Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten, wie in der Datenschutzrichtlinie dargelegt.
14. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
14.1 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht Dänemarks.
14.2 Die Parteien werden versuchen, Streitigkeiten einvernehmlich durch Verhandlungen in gutem Glauben zu lösen.
14.3 Wenn keine Einigung erzielt werden kann, werden Streitigkeiten zunächst einer Mediation nach den Regeln des Dänischen Schiedsinstituts (mediationsinstituttet.dk) unterbreitet.
14.4 Die Mediation hindert keine Partei daran, vorläufige Rechtsbehelfe wie einstweilige Verfügungen zum Schutz ihrer Rechte zu beantragen.
14.5 Wenn die Mediation scheitert, werden Streitigkeiten ausschließlich von den dänischen Gerichten entschieden.