Digital by Default: Was Omnibus IV für die Produkt-Compliance bedeutet
Die EU hat mit Omnibus IV einen 'Digital by Default'-Ansatz für die Produkt-Compliance vereinbart. Was sich ändert, und warum es um Daten geht, nicht um Dokumente.
Von Complir
Am 9. Juni 2026 erzielten der Rat der EU und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung, Produkt-Compliance-Informationen im gesamten Binnenmarkt digital by default bereitzustellen. Sie ist Teil des vierten Vereinfachungspakets der EU, bekannt als Omnibus IV, und ändert 20 EU-Produktrechtsakte, um Compliance von Papier auf digitale Kanäle zu verlagern.
Die übliche Darstellung lautet "weniger Papierkram". Das stimmt, greift aber zu kurz. Die tiefere Verschiebung geht von Compliance als Stapel von Dokumenten hin zu Compliance als Bestand strukturierter, lebender Daten, die über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts digital erzeugt, gepflegt und geteilt werden. Unternehmen, die um das Dokument herum organisiert sind, werden Reibung spüren. Unternehmen, die um die Daten herum organisiert sind, werden schneller agieren.
Dieser Artikel erklärt, was tatsächlich vereinbart wurde, was wirklich neu ist, was sich nicht ändert, und warum die zugrunde liegende Richtung wichtiger ist als die einzelnen Maßnahmen.
Was Omnibus IV vereinbart hat
Der Digitalisierungsstrang des vierten Vereinfachungspakets der EU
Omnibus IV ist ein Vereinfachungspaket der Europäischen Kommission, das am 21. Mai 2025 vorgeschlagen wurde. Am 9. Juni 2026 erzielten die Ratspräsidentschaft und die Verhandlungsführer des Parlaments eine vorläufige politische Einigung über den Digitalisierungsstrang. Die neuen Regeln wenden das Prinzip "digital by default" auf bestehendes Produktrecht an und erlauben, dass heute zwingend zu druckende Compliance-Informationen stattdessen digital bereitgestellt und ausgetauscht werden.
Ein für die Planung wichtiger Punkt der Präzision: Dies ist eine vorläufige Einigung, noch kein Gesetz. Bevor sie gilt, muss der Text noch förmlich von Rat und Parlament gebilligt werden, die juristisch-sprachliche Überarbeitung durchlaufen und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Der Inhalt ist nun stabil genug, um sich vorzubereiten, doch der endgültige Text und die Termine können sich noch ändern.
Was "Digital by Default" ändert
Fünf wiederkehrende Verschiebungen über zwanzig Produktgesetze hinweg
Die Einigung umfasst zwei verknüpfte Instrumente: eine geplante Verordnung zur Änderung von sieben bestehenden Verordnungen und eine geplante Richtlinie zur Änderung von dreizehn bestehenden Richtlinien, insgesamt zwanzig Produktgesetze, die Bereiche wie Maschinen, persönliche Schutzausrüstung, Gasgeräte, Druckgeräte, RoHS, Schiffsausrüstung, die Batterieverordnung und die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) betreffen.
Über diese Gesetze hinweg sind die wiederkehrenden Änderungen konsistent:
Digitale EU-Konformitätserklärung (DoC). Die Konformitätserklärung, die förmliche Erklärung des Herstellers, dass ein Produkt die EU-Anforderungen erfüllt, kann digital bereitgestellt werden, etwa über eine Internetadresse oder einen maschinenlesbaren Code wie einen QR-Code, statt als gedrucktes Dokument, das mit dem Produkt mitgeführt wird.
Digitale Gebrauchsanleitungen. Hersteller dürfen Anleitungen unter sektorspezifischen Bedingungen und mit Schutzvorkehrungen für Endnutzer in digitaler Form statt auf Papier bereitstellen.
Eine verpflichtende digitale Kontaktstelle. Hersteller müssen einen digitalen Kontakt bereitstellen, einen frei zugänglichen Online-Kanal wie eine E-Mail-Adresse oder ein Kontaktformular auf einer Website. Er darf weder eine Registrierung noch eine eigene App noch die Preisgabe personenbezogener Daten verlangen, nur um den Wirtschaftsakteur zu erreichen.
Digitaler Austausch mit Behörden. Die Kommunikation zwischen Wirtschaftsakteuren und nationalen Marktüberwachungsbehörden kann auf elektronische Kanäle verlagert werden und ersetzt den papiergebundenen Schriftverkehr.
Gemeinsame Spezifikationen als Auffanglösung. Wo harmonisierte Normen fehlen, unzureichend oder nicht rechtzeitig verfügbar sind, kann die Kommission "gemeinsame Spezifikationen" als alternativen Weg zum Konformitätsnachweis erlassen. Dies wird ausdrücklich als außergewöhnlicher Notbehelf dargestellt, nicht als Ersatz für das etablierte Normungsverfahren.
Die Schutzvorkehrungen
Papier verschwindet nicht vollständig
Die Einigung ist bewusst keine pauschale Regel im Sinne von "alles wird ein QR-Code". Zwei Schutzvorkehrungen sind eingebaut.
Erstens müssen Sicherheitsinformationen weiterhin in Papierform verfügbar sein, wo das Risiko eines ernsten Schadens für Verbraucher besteht. Zweitens bleiben wesentliche Sicherheitsinformationen und Warnhinweise auf dem Produkt physisch, wo die zugrunde liegenden Rechtsakte dies verlangen. Die Vereinfachung zielt auf die administrative Ebene (Erklärungen, Anleitungen, formeller Schriftverkehr), nicht auf die kritischen Sicherheitsinhalte, die ein Nutzer im Moment der Verwendung in der Hand braucht.
Das sollte in jeder internen Diskussion klar benannt werden, denn die Lesart "Papier ist tot" überzeichnet die Änderung und schafft vermeidbares Compliance-Risiko.
Was sich nicht ändert
Ein ehrliches Bild neben dem DPP
Da Omnibus IV neben prominenten Regeln wie dem Digitalen Produktpass steht, ist es leicht, zu viel hineinzulesen. Einige Abgrenzungen halten das Bild ehrlich:
- Es ändert nicht die Fristen des Digitalen Produktpasses. Der Batteriepass gilt weiterhin ab dem 18. Februar 2027, der Waschmittel-DPP ab dem 23. September 2029 und der Spielzeug-DPP ab dem 1. August 2030.
- Es schafft keine neuen DPP-Datenfelder und keine universelle DPP-Pflicht. Diese werden in sektorspezifischen delegierten Rechtsakten festgelegt, nicht in diesem Paket.
- Es macht nicht alle Anleitungen und Sicherheitsinformationen ausschließlich QR-basiert. Der Anwendungsbereich bleibt sektorspezifisch, und die Papier-Schutzvorkehrungen bestehen fort.
- Es ersetzt nicht die harmonisierten Normen. Gemeinsame Spezifikationen sind eine Auffanglösung, nicht der neue Standard.
Es gibt einen aufschlussreichen Konvergenzpunkt. Wo ein anderes EU-Gesetz bereits einen Digitalen Produktpass für ein Produkt verlangt, können bestimmte Informationen zur Konformitätserklärung und zur Anleitung ausschließlich in diesem Pass gespeichert werden, statt über getrennte Systeme dupliziert zu werden. Das ist ein kleines, aber bezeichnendes Signal: Die EU beginnt, den digitalen Pass als den einen Ort zu behandeln, an dem Compliance-Informationen leben.
Daten, nicht Dokumente
Warum die Richtung wichtiger ist als die Maßnahmen
Streicht man die rechtlichen Mechaniken weg, zeigt sich ein Muster. Eine Konformitätserklärung, die sich automatisch erzeugen, über einen Weblink oder QR-Code ausliefern, über den Lebenszyklus eines Produkts aktuell halten und, sofern ein Pass existiert, an einem kanonischen Ort speichern lässt, ist in keinem sinnvollen Sinn mehr ein Dokument. Sie ist eine Sicht auf die zugrunde liegenden Compliance-Daten.
Das stellt die Kernfrage für jedes Produktunternehmen neu. Der schwierige Teil ist nicht mehr "wo ist das richtige PDF, in der richtigen Sprache, mit der richtigen Version", sondern "sind unsere Compliance-Daten strukturiert, aktuell, von Lieferanten bezogen, denen wir vertrauen, und bereit, auf Anfrage an einen Kunden, einen Marktplatz oder eine Behörde ausgeliefert zu werden".
Die meisten Unternehmen sind heute nicht so organisiert. Compliance lebt in geteilten Laufwerken, E-Mail-Verläufen, Lieferantenanhängen und Tabellen, ein dokumentenzentrierter Aufbau, der funktionierte, als das Ergebnis ein Ordner war. Während die EU das Ergebnis auf einen lebenden digitalen Kanal verlagert, wird dieser Aufbau zum Engpass.
“"Digital by default" klingt wie eine Formatänderung, hebt aber stillschweigend die Anforderungen an die Datenqualität. Eine gedruckte Konformitätserklärung verbirgt unzählige Schwächen; sobald dieselbe Erklärung live über einen QR-Code und letztlich einen Digitalen Produktpass ausgeliefert wird, müssen die zugrunde liegenden Daten korrekt, aktuell und bis zu einem Lieferanten rückverfolgbar sein. Es gewinnen nicht die Teams, die ihre PDFs digitalisieren. Es gewinnen die Teams, die jedes Produkt als einen einzigen strukturierten Compliance-Datensatz behandeln, den das Dokument einfach abbildet.”
Complir Team
Produkt-Compliance, Complir
Die Organisationen, die sich sauber anpassen werden, sind jene, die fünf Dinge routinemäßig leisten können: Compliance-Informationen strukturiert und wiederholbar von Lieferanten einsammeln; eine zentrale Datenquelle für die regulatorischen Daten jedes Produkts pflegen; Konformitätserklärungen automatisch aus diesen Daten erzeugen; über Weblinks oder QR-Codes direkten digitalen Zugriff bereitstellen; und diese Informationen mit Kunden und Behörden teilen sowie in Digitale Produktpässe einspeisen, sobald diese Pflichten greifen.
Nichts davon ist eine durch Omnibus IV neu geschaffene Rechtspflicht. Es ist das Betriebsmodell, das die Richtung der Regulierung still belohnt.
Was jetzt zu tun ist
Operative Vorbereitung, die sich unabhängig vom endgültigen Text auszahlt
Für die meisten Produktunternehmen ist die richtige Vorbereitung nicht juristisch, sondern operativ, und es lohnt sich, damit zu beginnen, bevor der Text final ist, weil sie sich unabhängig vom genauen Wortlaut auszahlt.
Strukturieren Sie Ihre Produktdaten
Zusammensetzung, Prüfnachweise, Lieferanten-Rückverfolgbarkeit, Kennungen, Erklärungen. Das ist dieselbe Arbeit, egal ob Ihre Compliance-Informationen auf Papier oder einem QR-Code landen, und die Voraussetzung für alles Digitale.
Schaffen Sie eine zentrale Datenquelle je Produkt
Legen Sie fest, wo der maßgebliche Compliance-Datensatz jedes Produkts lebt, und stellen Sie sicher, dass die DoC und die Belege daraus erzeugt werden, statt als lose Kopien gepflegt zu werden.
Erfassen Sie, wo digitale Pflichten Sie bereits betreffen
Fallen Produkte unter die Batterieverordnung, die ESPR oder ein anderes Pass-Regime, greifen Digital by Default und die Speicherung an einem Ort dort zuerst, und das ist der beste Ort, um einen saubereren Prozess zu erproben.
Beobachten Sie die abschließenden Gesetzgebungsschritte
Die vorläufige Einigung braucht noch die förmliche Annahme und die Veröffentlichung im Amtsblatt. Verfolgen Sie diese für den endgültigen Anwendungsbereich, Übergangsfristen und Termine, die für Ihre Branchen gelten.
Häufig gestellte Fragen
Häufige Fragen zu Omnibus IV und Digital by Default
Ist Omnibus IV jetzt geltendes Recht?
Nein. Stand Juni 2026 ist es eine vorläufige politische Einigung. Vor ihrer Anwendung sind noch die förmliche Billigung durch Rat und Parlament, die juristisch-sprachliche Überarbeitung und die Veröffentlichung im Amtsblatt erforderlich. Der endgültige Text kann von der vereinbarten Fassung abweichen.
Bedeutet "digital by default" gar kein Papier mehr?
Nein. Wo das Risiko eines ernsten Schadens besteht, müssen Sicherheitsinformationen weiterhin auf Papier verfügbar sein, und wesentliche Warnhinweise bleiben auf dem Produkt. Die Änderung zielt auf Erklärungen, Anleitungen und formellen Schriftverkehr, nicht auf kritische Sicherheitsinhalte.
Was ist eine digitale Konformitätserklärung?
Es ist dieselbe rechtliche Konformitätserklärung, digital bereitgestellt, etwa über eine Internetadresse oder einen maschinenlesbaren Code wie einen QR-Code, statt oder zusätzlich zu einer gedruckten Kopie, die mit dem Produkt mitgeführt wird. Die dahinterstehende CE-Kennzeichnung ändert sich nicht.
Ändert dies die Fristen des Digitalen Produktpasses?
Nein. Omnibus IV ändert die DPP-Fristen nicht. Der Batteriepass gilt weiterhin ab dem 18. Februar 2027, Waschmittel ab dem 23. September 2029 und Spielzeug ab dem 1. August 2030.
Was sind gemeinsame Spezifikationen?
Gemeinsame Spezifikationen sind technische Spezifikationen, die die Kommission erlassen kann, um einen Weg zur Konformität zu bieten, wenn harmonisierte Normen nicht verfügbar oder unzureichend sind. Unter Omnibus IV sind sie ein außergewöhnlicher Notbehelf, kein Ersatz für das Normungsverfahren.
Welche Produkte sind betroffen?
Das Paket ändert 20 EU-Produktgesetze, darunter Regeln zu Maschinen, persönlicher Schutzausrüstung, Gasgeräten, Druckgeräten, RoHS, Schiffsausrüstung, der Batterieverordnung und der ESPR. Die konkreten Auswirkungen variieren je nach Sektor.
Das Fazit
Das Dokument wird zur Abbildung der dahinterstehenden Daten
Die "Digital by Default"-Einigung von Omnibus IV ist auf dem Papier eine Vereinfachungsmaßnahme und in der Praxis ein strukturelles Signal. Die EU macht stetig den digitalen Kanal, Weblinks, QR-Codes und letztlich Digitale Produktpässe, zum Ort, an dem Compliance-Informationen leben. Das Dokument wird zur Abbildung der Daten dahinter.
Die Arbeit, die folgt, dreht sich nicht um mehr Dokumente. Es geht darum, Compliance-Daten so gut zu verwalten, dass sich das Dokument selbst erzeugen, aktuell bleiben und an jeden ausgeliefert werden kann, der danach fragt. Das ist die Fähigkeit, um die herum wir Complir gebaut haben: ein einziger, strukturierter Compliance-Datensatz je Produkt, mit daraus erzeugten Konformitätserklärungen und darin gesammelten Lieferantennachweisen, sodass die Daten bereits vorhanden sind, wenn die digitalen Anforderungen der EU eintreffen.
Wenn Ihre Compliance-Informationen noch über Laufwerke, Postfächer und Tabellen verstreut sind, ist die Verschiebung hin zu Digital by Default ein guter Grund, das jetzt zu ändern, solange es noch Vorbereitung ist und kein Aufholen. Sehen Sie, wie Complir jedes Produkt jeder geltenden Vorschrift zuordnet.
Sources & References
- Council of the EU, "Simplification: Council and Parliament strike deal to help growing businesses thrive and accelerate digitalisation" (press release, 9 June 2026)
- European Commission, Omnibus IV package overview
- Commission proposal COM(2025) 504, Regulation on digitalisation and common specifications (EUR-Lex)
- Commission proposal COM(2025) 503, Directive on digitalisation and common specifications (EUR-Lex)
- Council of the EU, "Council agrees positions on digitalisation and common specifications" (press release, 24 September 2025)
- Regulation (EU) 2024/1781 (ESPR), EUR-Lex
- Regulation (EU) 2023/1542 (Battery Regulation), EUR-Lex
Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Omnibus IV ist eine vorläufige Einigung, deren Anwendungsbereich, Übergangsfristen und Termine sich vor der Annahme ändern können. Wenden Sie sich für Hinweise zu Ihren konkreten Produkten und Märkten an einen qualifizierten Compliance-Berater.
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